PKA – Pharmazeutisch Kaufmänische(r) Angestellte(r)
Der Tätigkeitsschwerpunkt der PKA liegt im kaufmännisch-organisatorischen Bereich der Apotheke.
Hier geht es um die Warenwirtschaft, die Bevorratung und Preisbildung, die Lagerhaltung oder die Bearbeitung von Rechnungen und den Umgang mit der EDV.
Darüber hinaus werden die Auszubildenden mit Zuarbeiten zur Herstellung, Prüfung und Abgabe von Arzneimitteln betraut.
Auch die Beratung zu apothekenüblichen Waren, wie Kosmetika und Verbandmittel, gehört zu den Aufgaben der PKA.
Die Beratung zu Arzneimitteln und deren Abgabe ist hingegen Apothekern und pharmazeutisch-technischen Assistenten (PTA) vorbehalten.
Bei der/dem PKA handelt es sich um einen staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, der keiner gesetzlich vorgeschrieben Schulbildung als Zugangsvoraussetzung für die Ausbildung bedarf.
Die Inhalte bauen jedoch auf dem Hauptschulabschluss auf. Eine gute Allgemeinbildung sowie gute Kenntnisse in Deutsch, Mathematik und den Naturwissenschaften sind Voraussetzung.
Pharmazeutisches und kaufmännisches Interesse sind ebenso wichtig wie Sorgfalt, Zuverlässigkeit und Teamfähigkeit.
Die Ausbildungsdauer beträgt drei Jahre. Unter bestimmten Voraussetzungen, zum Beispiel aufgrund sehr guter Leistungen, kann sie auch verkürzt werden.